Aktuelle Corona-Regelungen

In Baden-Württemberg gilt aktuell die Alarmstufe II. Daher gilt für den Sport im Trainings- und Übungsbetrieb folgende Regelung:

Zutritt von Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionspersonal

in geschlossenen Räumen2G plus
im Freien2G

Diese Regelung gilt auch für ehrenamtlich Tätige wie Trainerinnen und Trainer.

Erleichterte Zutritts- und Testnachweisregelungen:

  • Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren ohne Nachweispflicht

(Ausnahme in der Ferienzeit: in Alarmstufe II Testnachweispflicht bei Sportausübung in geschlossenen Räumen)

  • Ärztlich verordneter Reha-Sport: 3G

Nicht immunisierte Personen müssen für die Ausübung von ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G).

3G-Regelung

Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen

2G-Regelung

Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen.

Ausnahmen von 3G und 2G:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt noch bis 10. Dezember 2021).

2G-plus-Regelung

Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Antigen- oder PCR-Test

Ausnahmen:

  • Personen mit einer Boosterimpfung
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Zusätzliche Ausnahmen von 2G+:

  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt noch bis 10. Dezember 2021).

Bei Fragen wendet euch an eure Übungsleiterin/euren Übungsleiter